Die betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein Sammelbegriff des Versicherungswesens. Darunter sind alle finanziellen Leistungen zusammengefasst, die der Arbeitgeber seinen hauptberuflich tätigen Arbeitnehmern zusichert. Die Thematik beinhaltet Altersversorgung, Hinterbliebenenversorgung im Todesfall und die Invaliditätsversorgung im Falle einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit. Beim Aufbau der “bAV” stehen dem Arbeitgeber insgesamt fünf vom Gesetzgeber als “Durchführungswege” bezeichnete Formen der Ausgestaltung zur Verfügung. Im Fokus befindet sich dabei die Vorsorge für den Ruhestand. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der “Direktversicherung”.
Betriebliche Altersvorsorge: so funktioniert die “Direktversicherung”
Wurde das Thema betriebliche Altersvorsorge im Unternehmen zugunsten des Modells “Direktversicherung” entschieden, so schließt der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter eine Versicherung ab. Die Entscheidung über das bevorzugte Versicherungsprodukt liegt grundsätzlich beim Arbeitgeber. Das Einbringen von Vorschlägen seitens der Arbeitnehmer ist jedoch möglich. Der Arbeitgeber als der Auftraggeber trifft letztendlich seine Wahl unter den hier aufgeführten Versicherungs-Varianten:
- Kapitallebensversicherung
- Fondsgebundene Lebensversicherung
- Rentenversicherung
- Fondsgebundene Rentenversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherungen
- Unfallversicherungen
Die zu entrichtenden Beiträge werden vom Arbeitgeber allein oder anteilig übernommen. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer einen Zuschuss zur betrieblichen Altervorsorge gewähren kann. Ein Rechtsanspruch, zu diesem Zuschuss, besteht für den Arbeitnehmer jedoch nicht. Für den Arbeitnehmer besteht außerdem die Möglichkeit, seine Policen in Form einer “Entgelt-Umwandlung” selbst zu bezahlen. In der Praxis bedeutet dies, dass Arbeitnehmer-Einkünfte in die Direktversicherung eingezahlt werden.
Betriebliche Altersvorsorge: “Win-Win-Situation” für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Die Direktversicherung ist vorteilhaft für kleinere Unternehmen ohne eigene Pensionskasse. Auf diesem Wege werden Beitrage steuer- und sozialversicherungsbegünstigt direkt vom Bruttolohn des Vollzeit-Mitarbeiters abgezogen. Für das Unternehmen zählt, dass sich die Last an Steuern und Sozialabgaben reduziert. Wenn beide von einer Situation profitieren, spricht man in der Betriebswirtschaft von einer “Win-Win-Situation”.
Der Arbeitnehmer profitiert bei der Absicherung für seinen Ruhestand in besonderem Maße von einer Direktversicherung, wenn der Arbeitgeberanteil sich im Minimum in Höhe der eingesparten Sozialbeiträge bewegt. Der optimale Fall liegt vor, wenn die Direktversicherung für den Ruhestand vom Arbeitgeber vollumfänglich bezuschusst wird.