Glasversicherung
Glasversicherung – Warum?
Die Glasversicherung ergänzt die Hausratversicherung um eine spezielle Absicherung bei Glasbrüchen. Nach Abschluss dieser Versicherung entschädigt die Versicherung durch Naturalersatz – sie bezahlt die Ersatzscheibe oder Reparatur im Schadensfall. Die versicherten Schäden lassen sich auf Mobiliar- oder Gebäudeverglasung aufteilen. Weiterhin umfasst die Glasversicherung Schäden an Aquarien, Terrarien sowie Glaskeramik-Kochflächen (Ceranfelder). Ein ersatzpflichtiger Schaden liegt vor, sofern eine versicherte Scheibe in ihrer gesamten Stärke durchgebrochen ist. Sie muss allerdings nicht in ihrer gesamten Breite oder Höhe gebrochen sein.
Mobiliarverglasung:
Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegel, Innenverglasungen, Duschkabinen, Glasplatten, Glasscheiben, Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräte
Gebäudeverglasung:
Glas- und Kunststoffscheiben von Fenstern Türen, Lichtkuppeln, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen, Sonnenkollektoren, Glasbausteine, Profilgläser
Welche Schäden sind aus der Versicherung ausgeschlossen?
Die Glasversicherung schließt Beleuchtungskörper, Hohlgläser und
optische Gläser aus ihrem Schutz aus. Auch Trinkgläser, Scheiben von Bildschirmen und Fotovoltaikanlagen sind nicht versichert. Auch Kratzer oder andere Oberflächenbeschädigungen fallen nicht unter Versicherungsschutz.