Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Was sagt das Gesetz?
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung wird für Sie relevant, sobald sie Grund und Boden besitzen – ganz egal, ob mit oder ohne Bebauung. Der §836 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sieht vor, dass Sie haften, wenn es zu Sach- oder Personenschäden auf Ihrem Grundstück kommt.
Welche Plichten hat der GrundbesitzerIn?
Die Verkehrssicherungspflicht beinhaltet, dass Sie als Grundstückbesitzer oder Vermieter bestimmte Sicherheitsvorkehrungen treffen müssen. Mit der Übernahme eines Grundstückes verpflichten Sie sich zum Beispiel, Unebenheiten auf den Gehwegen zu beseitigen, damit Personen nicht über Steine stolpern und sich Verletzungen zuziehen können. Weiter gehören dazu
- Streuung und Reinigung der Gehwege sowie Schneeräumen
- Instandhaltung von Wegen und Treppen (-geländern)
- Beleuchtung der Hauseingänge
Wer nicht versichert ist, zahlt trotzdem
Einige Pflichten können Sie zwar an Ihre Mieter übertragen. Kommt es jedoch zu einem Schaden, bleiben Sie als Eigentümer der Haftende. Bei herabstürzenden Dachziegeln oder sich losreißenden Marquisen gelten Sie als verantwortlich – es sei denn, Ihre vorher durchgeführten Sicherheitsvorkehrungen lassen sich nachprüfen und Sie haben die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet. Dies gilt für Vermieter von Einfamilienhäusern bis hin zu Eigentümern von Mehrfamilienhäusern (von Zweifamilienhaus bis zum Wohnblock). Bei einer Gemeinschaft von Wohneigentümern greift bei Schäden durch Sondereigentum die private Haftpflichtversicherung des jeweiligen Eigentümers. Bei Schäden, die durch Gemeinschaftseigentum entstehen, gilt die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht-Versicherung.