Jagdhaftpflicht
Damit Sie sorglos jagen können
Die Jagdhaftpflichtversicherung wird vom Bundesjagdgesetz als Pflichtversicherung für jeden Jäger vorgeschrieben. Denn Unfälle geschehen bei der Jagd schnell: Ein Unbeteiligter kann sich durch einen Querschläger verletzten, ein Jagdhund beißt einen Spaziergänger oder ein Jagdgast fällt vom Hochsitz, weil das Geländer nachgibt. In all diesen Fällen haftet Sie als Jäger in unbegrenzter Höhe.
Keine Haftpflichtversicherung – kein Jagdschein
Die Jagd ausüben darf, wer zuvor eine Jagdprüfung erfolgreich absolviert und einen Jagdschein erhalten hat – dies schreibt das Bundesgesetz vor. Jagdscheine gelten üblicherweise ein Jahr lang, aus Kostengründen werden allerdings auch Scheine mit dreijähriger Geltung ausgegeben. Mit Erhalt des Jagdscheins verpflichten Sie sich zum Abschluss einer Jagdhaftpflicht. Versicherter Personenkreis sind Jagdpächter, Jäger und Forstbeamte, die einer jagdlichen Betätigung nachgehen. Auch wenn Sie als ehemaliger Jäger Ihre Waffen behalten wollen, müssen sie sich versichern.
Alles für Ihre Risikoabsicherung
Die Jagd-Haftpflichtversicherung deckt dann folgende Schadensfälle für Sie ab:
- Halten und Führen von Jagdhunden (auch außerhalb der Jagd)
- Besitz und Gebrauch von Schusswaffen
- Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Durchführung von Gesellschaftsjagden
- Einführung von Wild bzw. Wildbret
Darüber hinaus sind ausländische Jäger nach deutschem Recht mitversichert. Sollten Sie eine Jagd-Haftpflichtversicherung abschließen wollen, achten Sie auch auf eine Forderungsausfall-Versicherung. Wir regulieren berechtigte Ansprüche und wehren unberechtigte ab.