Private Krankenversicherung
Erstklassiger Schutz für Sie
Eine private Krankenversicherung bietet erstklassigen Schutz – auch für Sie. Einzige Bedingung dafür ist, dass Ihr Bruttojahreseinkommen im derzeitigen und nächsten Jahr über der Versicherungspflichtgrenze liegen. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) der GKV steigt auf jährlich 62.550 Euro (2018: 59.400 Euro). Wenn Sie die Bedingung erfüllen, ermöglicht Ihnen das den Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung (PKV) – auch als Arbeitnehmer.
Beitragsbemessungsgrenze
Die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze wird jedes Jahr von der Bundesregierung neu festgelegt. Die Beitragsbemessungsgrenze der GKV steigt auf jährlich 56.250 Euro (2019: 54.450 Euro) . Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen müssen keine weiteren Beiträge in der Kranken- und Rentenversicherung gezahlt werden. Selbstständige, Freiberufler und Beamte sind nicht an die Jahresarbeitsentgeltgrenze gebunden. Diese Berufsgruppen können sich jederzeit privat versichern. Bei Künstlern bestehen besondere Reglungen.
Merkmale einer privaten Krankenversicherung, je nach Wahl der Tarifvarianten:
- Privatpatient im Krankheitsfall
- Freie Krankenhaus- und Arztwahl
- Chefarztbehandlung mit Einbett- oder Zweibettzimmer
- Hohe Erstattung bei Zahnersatz
- Kurtagegeld
- Hohe Erstattung von Medikamenten und Heilmitteln
- Hohe Erstattung von Sehhilfen, Hörgeräten usw.
- Kranken- und Pflegetagegeld
Wir wünschen Ihnen selbstverständlich eine gute Gesundheit, aber im Ernstfall auch eine gute Betreuung und ausreichende finanzielle Grundlage – wenden Sie sich an uns, wenn Sie eine private Krankenversicherung abschließen möchten.